Aktuelles
Noch bis Ende 2028 von den gewohnten Steuerabzügen profitieren
Durch die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts werden Steuerabzüge künftig stark eingeschränkt.
Für Sie als Wohneigentümer/-in hat dies individuelle Auswirkungen. Zwei Beispiele:
- Die Kosten für den Liegenschaftsunterhalt für selbstbewohntes Wohneigentum können nicht mehr abgezogen werden (betrifft Bund, Kantone und Gemeinden).
- Steuerliche Vorteile für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen entfallen bei der direkten Bundessteuer.
Der Systemwechsel tritt per 1. Januar 2029 in Kraft. Planen Sie Ihre Sanierung (z.B. Badumbau, Wechsel des Heizsystems) daher frühzeitig.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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